B.Sc. Studium in Medizinischer Informatik
Im Bachelorstudiengang besteht die Möglichkeit Module der Medizinische Informatik im Wahlpflichtbereich "Informatik" und Medizin als Nebenfach zu wählen.
Im Wahlpflichtbereich werden von der Medizinischen Informatik im Wintersemester die Module „Einführung in die Medizinische Informatik“ und „Medizinische Dokumentation“ sowie im Sommersemester die Module „Medizinische Informationssysteme A“ und „Biomedizinische Signal- und Bildverarbeitung“ angeboten.
Für das Nebenfach Medizin können folgende Module ausgewählt werden: „Medizin 1“ (morphologische, funktionelle und psychosoziale Grundlagen des gesunden Menschen), „Medizin 2“ (morphologische, funktionelle und psychosoziale Grundlagen des kranken Menschen), „Gesundheitssysteme“ (im internationalen Vergleich) und unregelmäßig „Ausgewählte Kapitel der Medizin“ (Behandlung ausgewählter medizinischer Probleme und medizininformatischer Ansätze zu deren Lösung).
In der Bachelorurkunde und im Zeugnis kann auf Antrag Medizinische Informatik als Studienrichtung angegeben werden, wenn 50 Leistungspunkte (LP) im Bereich der Medizinischen Informatik, z.B. durch Belegung von Modulen der Medizinischen Informatik im Wahlpflichtbereich "Informatik" (20 LP), des Nebenfachs Medizin (15 LP), des Teamprojekts (5 LP) sowie des Seminars (5 LP) und der Bachelorarbeit (15 LP), erworben wurden.
M.Sc. Studium in Medizinischer Informatik
Für den M.Sc. in Informatik, Studienrichtung Medizinische Informatik, gelten die gleichen Zulassungsvoraussetzungen wie für den M.Sc. in Informatik.
Es wird empfohlen, vor dem Beginn des Masterstudienganges den Bachelorstudiengang Informatik mit Studienrichtung Medizinische Informatik abgeschlossen zu haben. Sollten Sie Interesse haben, den Masterstudiengang direkt zu absolvieren, setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung, damit wir mit Ihnen zusammen einen individuellen Studienplan erstellen können.
In dem Masterstudiengang besteht die Möglichkeit Module der Medizinische Informatik im Wahlpflichtbereich "Informatik" zu belegen.
Dieses Studium kann ergänzt werden durch ein Seminar, eine Projektarbeit und eine Masterarbeit auf dem Gebiet der Medizinischen Informatik.
Bei einer Ausrichtung des Studiums auf Medizinische Informatik sollte man Veranstaltungen aus dem Nebenfach Medizin wählen. Dazu gehören unter anderem folgende Veranstaltungen:
- Medizinisch methodologische Vertiefung I-II
- Klinische Vertiefung I-II
Innerhalb des Wahlpflichtbereichs "Informatik" können Sie folgende Module der Medizinische Informatik belegen:
- Medizinische Informationssysteme B
- Assistierenden Gesundheitstechnologien A + B
- Medizinische Dokumentation
- Biomed. Signal- und Bildverarbeitung
Diese Veranstaltungen werden durch das PLRI organisiert.
Zusätzlich wird vom Institut für Robotik und Prozessinformatik das Modul Medizinrobotik, welches sowohl im Nebenfach als auch im Wahlpflichtbereich "Informatik" gewählt werden kann, angeboten.
Sofern Sie keinen Bachelorabschluss haben mit Studienrichtung Medizinische Informatik haben, wird empfohlen zusätzlich die Vorlesung MIS A und das MIS Teamprojekt zu wählen.
Regelmäßig angebotene Seminare zu aktuellen Themen der Medizinischen Informatik sowie die erwähnten zusätzlich angebotenen Spezialvorlesungen ergänzen diese Lehrveranstaltungen. Näheres ist den aktuellen Ankündigungen zu entnehmen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Instituts für Medizinische Informatik.
Auf Wunsch können Sie sich in der Masterurkunde und im Zeugnis die Studienrichtung Medizinische Informatik bestätigen lassen. Hierfür können Sie Module der Medizinische Informatik im Wahlpflichtbereich "Informatik" und Module des Nebenfach Medizin gewählen. Außerdem muss in diesem Fall das Seminar und die Masterarbeit, sowie ggf. die Projektarbeit in der Medizinischen Informatik angefertigt werden. D.h.,in der Masterurkunde und im Zeugnis kann auf Antrag Medizinische Informatik als Studienrichtung angegeben werden, wenn 70 Leistungspunkte (LP) im Bereich der Medizinischen Informatik erworben wurden.
Alle Angaben ohne Gewähr, im Zweifelsfall gilt die Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs.

